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Arbeitsrecht

"Die Jüngeren rennen zwar schneller, aber die Älteren kennen die Abkürzung."
Ursula von der Leyen, Bundesarbeitsministerin, Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind aufeinander angewiesen, wenn sie einerseits wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens und andererseits beide private Existenzsicherheit haben wollen. Das klappt nur dann optimal, wenn sich die Arbeitnehmer mit dem Unternehmen voll und ganz identifizieren können, ihre Tätigkeit kompetent und zuverlässig ausüben und mit Spaß zur Arbeit gehen, weil ein gutes Betriebsklima der gegenseitigen Achtung und des gegenseitigen Respekts herrscht.

Auf Arbeitgeberseite erfordert dies, dass der Arbeitgeber für ein gutes Betriebsklima sorgt, berechenbar und nachvollziehbar agiert, sich um die Belange seiner Arbeitnehmer kümmert und Freiheiten gewährt, welche von den Arbeitnehmern andererseits geschätzt und nicht missbraucht werden.

Sinnvoll ist es, neben den üblichen Aspekten wie z.B. der Höhe des Gehalts, der Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsort, Urlaub, Verschwiegenheit, Datenschutz, Wettbewerbsverbote, Lohnfortzahlung bei Krankheit auch Punkte wie Arbeitszeit und Pausen, private Telefonate und private Internetnutzung, private Kfz-Nutzung, Gleitzeit etc. im Arbeitsvertrag, mindestens jedoch durch eine Betriebsvereinbarung oder Betriebsordnung zu vereinbaren bzw. für alle verbindlich klarzustellen.

Sollte sich ein Arbeitgeber gezwungen sehen, einem Arbeitnehmer eine Abmahnung auszusprechen, oder wenn der Dienstherr über den Dienstverpflichteten eine Disziplinarmaßnahme verhängt, hat das Arbeitsverhältnis bzw. das Dienstverhältnis bereits Schaden genommen. Die Abmahnung ist für den Arbeitnehmer eine ernstzunehmende "gelbe Karte" und im Wiederholungsfalle kann es auch zum Ausspruch einer Kündigung kommen.

Ihre Ansprechpartner für Arbeitsrecht:

Kerstin Dietrich
in Stuttgart
Carsten Löffler
in Altenburg


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