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Bank- und Kapitalmarktrecht

„Das Kapital hat das Herz eines Hasen, die Beine eines Rennpferdes und das Gedächtnis eines Elefanten.“ Giuseppe Pella (*1902), ital. Politiker, 1953-54 Min.-Präs.

Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrechts sind heute mehr denn je in sehr vielen juristischen Tätigkeitsbereichen erforderlich. Wir bieten Ihnen umfassende anwaltliche Beratung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Seit der Finanzmarktkrise wächst der Bedarf an qualifizierter Rechtsberatung auf Seiten der Kunden/Anleger, aber auch auf Seiten der Banken. Wir vertreten sowohl Privatpersonen, als auch Banken oder andere Kapitalmarktteilnehmer.
 
Die Anlage von Kapital und die Vermögensbildung sind Vertrauenssache. Viele Kapitalanleger bedürfen kompetenter Beratung zum Zwecke der Durchsetzung ihrer Rechte, beispielsweise wegen fehlerhafter Anlageberatung. Wir wollen Sie als Anleger schützen. Wir kämpfen für Ihren Anlegerschutz und setzen Ihre Ansprüche durch. Wir prüfen Ihre Angebote und klären Sie über die Risiken auf. Wir vertreten Sie gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute und Berater.
 
Wir betreuen aber auch Banken und andere Kapitalmarktteilnehmer. Denn ohne Banken gibt es keinen Kapitalmarkt.
 
Zu unserem Leistungsangebot für Sie gehören unter anderem:
  • Beratung im Rahmen der Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden
  • (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bankvertragsrecht et.)
  • Beratung im Bereich Kreditverträge und Kreditsicherung
  • Beratung im Bereich des Zahlungsverkehrs
  • Vermögensverwaltung und Vermögensverwahrung
  • steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht


Ihre Ansprechpartner für Bank- und Kapitalmarktrecht:

Daniela Kröber
in Altenburg


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