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Familienrecht

"Die Ehe ist ein Hafen im Sturm, öfter aber ein Sturm im Hafen." - Jean Antoine Petit-Senn

Jede dritte Ehe wird geschieden. Deshalb müssen Sie jedoch nicht gleich wieder davon Abstand nehmen, zu heiraten und/oder eine Familie zu gründen.

Die Ehepartner sollten jedoch von Beginn an einander gegenüber mit offenen Karten spielen und sämtliche Vorstellungen und Erwartungen, welche sie an eine Ehe haben, offen ansprechen. Gleichzeitig sollten Themen wie Allein-oder Doppelverdienerehe, Aufgaben der Ehepartner im Rahmen der Haushaltsführung (oder vielleicht besser gleich eine Reinigungskraft zu engagieren), Kinderwunsch und Kindererziehung, Vermögensbildung und Vermögensverteilung, Haushaltsgeld, Unterhalt im Falle der Trennung und Scheidung, Altersversorgung und Krankenversicherung, Risikovorsorge, Mitarbeit im gemeinsamen Unternehmen, Ehe- und Erbvertrag etc . noch vor der Eheschließung besprochen und dann ggf. auch vertraglich geregelt werden.

Wir beraten Sie, welche Gestaltungsmöglichkeiten Ihnen der Abschluss eines Ehevertrags (z.B durch eine modifizierte Zugewinnvereinbarung oder Änderung des Güterstandes) bietet, wie ein solcher konkret in Ihrem Fall sinnvoll aussehen könnte und welche Formvorschriften zu beachten sind. Sollten Sie zu den Glücklichen gehören, welche diesen Vertrag niemals zu Rate ziehen müssen, weil sie bis an ihr Lebensende glücklich verheiratet bleiben, so hat er seinen Zweck am besten erfüllt: Er war abgeschlossen für den Fall der Fälle und dieser Fall ist nie eingetreten. Im anderen Fall hilft Ihnen ein Ehevertrag, die Dinge zu regeln und auseinander zu dividieren.

Eine Scheidung ist für die Beteiligten eine meist unerfreuliche und emotional anstrengende Angelegenheit. Unsere Aufgabe ist es, Ihre Interessen einerseits bestmöglich zu wahren und Sie andererseits durch eine möglichst sachliche Behandlung darin zu unterstützen, dass Sie die Vergangenheit loslassen und Ihre Kraft und Aufmerksamkeit auf die neue Gestaltung Ihrer Zukunft richten können.

Hierbei sind wir bestrebt, Eltern darin zu unterstützen, ihre gemeinsamen Kinder im Rahmen der Trennung von scheidungsbedingten Emotionen frei zu halten, damit diese durch die Trennung und Scheidung so wenig Schaden wie möglich nehmen.

Unternehmerehen bedürfen sowohl bei ihrer Begründung als auch bei der Unternehmerscheidung aufgrund der gesteigerten tatsächlichen und wirtschaftlichen Verstrickung besonderer juristischer und steuerrechtlicher Aufmerksamkeit. Aus unserer Mitte haben hierfür ein sehr erfahrenes fächerübergreifendes Kompentenzteam, bestehend aus Fachanwälten für Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, gebildet.

Im Rahmen einer Ehescheidung wird über die Scheidung der Ehe selbst, über den Zugewinn, den Hausrat, den Unterhalt und den Versorgungsausgleich entschieden. Sind Kinder vorhanden, geht es auch noch um die Themen Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt sowie Mehrbedarf etc. Hinter jedem dieser einzelnen Themen stehen auf beiden Seiten Menschen und Schicksale, die Sie im Rahmen der anwaltlichen Mandatierung auch ein Stück weit vertrauensvoll in unsere Hände legen. Wir wissen verantwortlich in Ihrem Sinne damit umzugehen.

Ihre Ansprechpartner für Familienrecht:

Kerstin Dietrich
in Stuttgart
Thomas Teige
in Altenburg
Daniela Kröber
in Altenburg


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