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BÜRING    •    REGER    •    DIETRICH

Rechtsanwälte  -  Steuerberater  -  Wirtschaftsprüfer

Handels- und Gesellschaftsrecht

"Eine Gemeinschaft ist wie ein Schiff: Jeder sollte bereit sein, das Ruder zu übernehmen." Henrik Ibsen

Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht helfen wir Ihnen beginnend bei der Gründung Ihrer Gesellschaft mit der Wahl der richtigen Rechtsform, sei es Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft oder EWIV) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, Aktiengesellschaft, SE, Genossenschaft). Auch Sonderformen wie unternehmenstragende oder gemeinnützige Stiftungen, mittelbare Gesellschaftsbeteiligungen wie stille Gesellschaft, Unterbeteiligung und Treuhandverhältnisse, Unternehmensverträge wie Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge sind Gegenstand unser Tätigkeit. Wir beraten Sie begleitend über das ganze Unternehmensleben hinweg bei Umstrukturierungen, Veränderungen im Gesellschafterbestand sowie Kauf und Verkauf von Unternehmen, bei Spaltungen und Fusionen und Umwandlungen, kurzum jeglicher Unternehmensumstrukturierung. Wir beraten und gestalten die Unternehmensnachfolge und stehen für die Liquidation Ihres Unternehmens bei Bedarf auch als Liquidatoren zur Verfügung.

Wir beraten Gesellschafter, Aufsichtsräte, Beiräte, Vorstände und Geschäftsführer in allen Fragen rund um deren Verantwortung und Tätigkeit.

Unternehmen in der Krise stehen wir helfend zur Seite, begleiten die Sanierung und notfalls – wenn unvermeidbar – den Gang zum Insolvenzgericht. Wir beherrschen die Problematiken der Feststellung des Vorliegens von Insolvenzgründen (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, „nur“ drohende Zahlungsunfähigkeit oder bloße Zahlungsstockung) und bei der Erstellung von Liquiditätsplänen und der Ermittlung des Bestehens einer Überschuldung Ihres Unternehmens.

Wir beraten und vertreten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten, die sich aus vorgenannten Fragestellungen ergeben.

Handelsrecht

Im Handelsrecht als Teilgebiet des allgemeinen Wirtschaftsrechts bieten wir Ihnen das weite Spektrum fachanwaltlicher Tätigkeit. Wir helfen bei der Wahl der richtigen Firmierung, den Fragen der Eintragung und Registrierung Ihres Unternehmens, der Erteilung von Prokura und Handlungsvollmacht sowie deren Gestaltung. Handelsvertretern, Versicherungsvertretern, Vertragshändlern und sonstigen in Vertriebsorganisationen einbezogenen Unternehmer und Unternehmen helfen wir bei der Gestaltung der Verträge und bei Auseinandersetzungen bei der Vertragsbeendigung, der Geltendmachung oder Abwehr von Ausgleichsansprüchen und den Rechtsfragen rund um Wettbewerbsverbote.

Wir helfen, Handelsgeschäfte erfolgreich und klar formuliert zu gestalten und verfügen über umfassende Erfahrungen auch im internationalen Handelskauf und den sich bei grenzüberschreitender gerichtlicher Auseinandersetzung in diesem Zusammenhang ergebenden Probleme.

Wir beraten und vertreten bzgl. der Erfüllung der Publizitätspflichten. Wir beraten zu Fragen richtiger handelsrechtlicher Bilanzierung. Wir beraten bei Unternehmensfinanzierung und deren Neu- und Umstrukturierung und bei der Erlangung von Fördermitteln sowie der Abwehr deren Rückforderung.

Ihre Ansprechpartner für Handels- und Gesellschaftsrecht:

Kerstin Dietrich
in Stuttgart
Daniela Kröber
in Altenburg


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