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Insolvenzrecht

Das Insolvenzverfahren wurde früher als Konkursverfahren bezeichnet. Es beginnt mit einem Antrag auf Verfahrenseröffnung. Es gliedert sich in das Eröffnungsverfahren, das allein vom Insolvenzrichter geleitet wird und in das eröffnete Verfahren, das regelmäßig zur Bearbeitung dem Rechtspfleger übertragen wird.
 
Die Zeiten, in denen die Eröffnung eines Konkursverfahrens als der "zivilrechtliche Tod" eines Unternehmens und der hierfür handelnden Personen galt, sind nach der Konzeption des aktuell geltenden Rechts lange vorbei. Das ebenfalls in der Insolvenzordnung geregelte Verbraucherinsolvenzverfahren gewährt auch nicht unternehmerisch tätigen Menschen die Möglichkeit, einer "zweiten Chance", durch Befreiung von ihren privaten Verbindlichkeiten im Rahmen der Regeln der Insolvenzordnung.
 
Nach § 1 InsO sind Ziele des Insolvenzverfahrens die gemeinschaftliche Gläubigerbefriedigung, die Sanierung des Unternehmens und der Erhalt von Arbeitsplätzen sowie die Restschuldbefreiung für den redlichen Schuldner. Das Insolvenzverfahren endet mit dem Aufhebungsbeschluss nach § 200 InsO.
 
Verbraucherinsolvenzverfahren folgen besonderen Regeln. Insbesondere muss der Verbraucher in einem vorgerichtlichen Verfahren einen Schuldenbereinigungsversuch unternehmen. Erst wenn dieser scheitert, steht dem Verbraucher das Verbraucherinsolvenzverfahren offen.
 
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat für den Schuldner eine Vielzahl von Folgen. U.a. geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über; Verfügungen des Schuldners über die Masse werden für unwirksam erklärt. Vollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger werden verboten, zum Teil sogar rückwirkend ihrer Wirksamkeit beraubt (§§ 88-90 InsO), und sonstiger Rechtserwerb an Gegenständen der Insolvenzmasse wird ausgeschlossen (§ 91 InsO).
 
Referenzen:
Rechtsanwalt ist seit 1994 mit der rechtlichen Bearbeitung von Sachverhalten in Gesamtvollstreckung-, Konkurs- und Insolvenzverfahren tätig. Kernbereich seiner Tätigkeit war dabei zunächst die Bearbeitung der insolvenztypischen arbeitsrechtlichen Fragestellungen in den unterschiedlichen Verfahrensstadien. Zu lösen waren dabei tarifliche, betriebsverfassungs- und kündigungsrechtliche Fragestellungen bei der Verwaltung von Unternehmen von bis zu 500 Beschäftigten, wie zum Beispiel:
  • Thüringer Fleisch und Wurst GmbH
  • Metzen Warenhandelsgesellschaft mbH
  • WEZ Zeulenroda GmbH
  • SS Straßen u. Tiefbau GmbH
  • H & B Massivhaus GmbH.


Ihr Ansprechpartner für Insolvenzrecht:

Constanze Hofmann
in Schmölln


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