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Ratgeber Kündigung

Kerstin Dietrich RechtsanwaltInnerhalb der ersten sechs Monate ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ordentlich kündbar, ohne dass es hierfür eines besonderen Kündigungsgrundes bedarf. Nach sechs Monaten ist ein Arbeitsverhältnis nur dann ohne Angabe von Gründen ordentlich kündbar, wenn der Arbeitgeber nach neuem Recht regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer hat. Die Zahl von 10 ermittelt sich ohne die Auszubildenden. Bei Arbeitsverhältnissen, die bis zum 31.12.2003 begonnen haben, reduziert sich die Anzahl der Arbeitnehmer von 10 auf 5. Hierbei werden teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 berücksichtigt.

Befristete Arbeitsverhältnisse sind während ihrer Dauer nur ordentlich kündbar, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Kündigung selbst bedarf der Schriftform, und zwar unabhängig davon, welche Seite sie ausspricht. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.

Die Kündigung muss dem Vertragspartner rechtzeitig zugehen, wenn eine bestimmte Kündigungsfrist eingehalten werden soll. So muss ein z.B. ein Arbeitnehmer die Kündigung dann in seinem Briefkasten vorfinden, wenn üblicherweise damit zu rechnen ist, dass er ihn an diesem Tag noch leert; d.h. der Einwurf einer Kündigung am letzten Tag der Frist um 23.00 Uhr beim Arbeitnehmer ist im Regelfall zu spät. Kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis, so muss die Kündigung dem Arbeitgeber innerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeit noch zugehen, also auch hier genügt ein Einwurf in den Briefkasten um 17.30 Uhr nicht, es sei denn, es ist sicher, dass der Arbeitgeber täglich um 18.00 Uhr den Briefkasten nochmals leert.

Wir empfehlen eine Zustellung durch Boten, welche als Zeugen für den Inhalt des Schreibens und den Einwurf dieses Schreibens an einem bestimmten Tag in einen bestimmten Briefkasten fungieren können und welche nach der Zustellung noch eine Urkunde über die Zustellung '("Ich, Herr Max Maier, habe am ... ... die Kündigung ... ... , welche ich persönlich durchgelesen und einkuvertiert haben, in den Briefkasten des ... ... in der ... ... Straße in ... ... um ... ... Uhr eingeworfen." Datum, Unterschrift).


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