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Mietrecht

Das Mietrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Im Laufe seines Lebens schließt fast jeder von uns in irgendeiner Form Mietverhältnisse ab. Gemietet werden können Wohnungen, Häuser oder Räume, aber auch bewegliche Gegenstände, wie zum Beispiel Autos und Maschinen.
 
Das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist nicht immer völlig unkompliziert. Um die mietvertraglichen Regelungen und die Rechtsprechung mit ihren Urteilen zu verstehen und Konfliktpotential frühzeitig, möglichst schon bei Abschluss des Vertrages zu minimieren, ist es oft notwendig und immer zu empfehlen, sich rechtlichen Rat zu holen.
 
Unser Leistungsangebot für Sie umfasst unter anderem:
  • Erstellung und Prüfung von Mietverträgen (Wohnraum und Gewerberaum),
  • Beitreibung von Mietforderungen,
  • Kündigung von Mietverhältnissen,
  • Durchsetzung und Prüfung von Mieterhöhungen,
  • Prüfung von Betriebskostenabrechnungen,
  • Durchsetzungen bzw. Abwehr und Prüfung von Mietminderungen.

Tipp: Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurück erhält. Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in 6 Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses.

Ihre Ansprechpartner für Mietrecht:

Kerstin Dietrich
in Stuttgart
Daniela Kröber
in Altenburg


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