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Pachtrecht

Der Pachtvertrag als gegenseitiger Vertrag kann über Sachen und auch über Rechte geschlossen werden. Klassisch sind Pachtverträge über Grundstücke, im Gastronomiebereich und der Landwirtschaft. Im Pachtvertrag ist nicht nur der Gebrauch der Sache bzw. des Rechtes gestattet, sondern mit dem Pachtvertrag ist auch die Ziehung der Früchte aus der Sache möglich.
 
Die Rechtsprobleme, die im Pachtrecht auftreten können, sind vielfältig und aufgrund der durch die Rechtsprechung zu den gesetzlichen Regelungen aufgestellter Grundsätze für Laien oft nicht überschaubar. Auch hier gilt, frühzeitiger Rat durch einen spezialisierten Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht kann einen späteren Dissens der Vertragspartner vermeiden.
 
Unser Leistungsangebot für Sie umfasst unter anderem:
  • Erstellung und Prüfung von Pachtverträgen,
  • Beitreibung von Pachtforderungen,
  • Kündigung von Pachtverhältnissen,
  • Durchsetzung und Prüfung von Ansprüchen aus Pachtverträgen
  • Abwicklung von Pachtverhältnissen


Ihre Ansprechpartner für Pachtrecht:

Kerstin Dietrich
in Stuttgart
Daniela Kröber
in Altenburg


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