Straf- und Bußgeldrecht
"Zu schwer bezahlt man oft ein leicht Vergehen."
Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832)
Jeder kommt schnell in die Gefahr, sich in den Bereichen des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts zu bewegen. Hierfür genügt es z.B. schon, etwas risikobereiter oder nach einem Abendessen und dem Genuss eines Glas Biers oder Weins Auto zu fahren. Wird dann ein Auto, Fußgänger oder ein Fahrradfahrer übersehen und kommt es zu einem Unfall mit Verletzungsfolgen, steht der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum. Gleiches gilt für den oft unüberlegten alltäglichen Umgang mit Gefahrenquellen, bei welchem wir uns oft nicht klarmachen oder verdrängen, was alles passieren könnte, wenn etwas schiefgeht oder sie in falsche Hände geraten.
Auch im Internet kann man schnell in Kontakt mit strafrechtlichen Vorschriften z.B. zum Thema Urheberrechtsverletzungen und Datenmissbrauch kommen.
Ein großes Risiko besteht auch bei Urlaubsreisen, wenn Sie Dinge mit sich führen, die beim Zoll zu deklarieren sind, während Sie den falschen Ausgang wählen. So kann es z.B. genügen, in der Türkei einen Stein vom Strand bei der Zollkontrolle mit sich zuführen.
Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832)
Jeder kommt schnell in die Gefahr, sich in den Bereichen des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts zu bewegen. Hierfür genügt es z.B. schon, etwas risikobereiter oder nach einem Abendessen und dem Genuss eines Glas Biers oder Weins Auto zu fahren. Wird dann ein Auto, Fußgänger oder ein Fahrradfahrer übersehen und kommt es zu einem Unfall mit Verletzungsfolgen, steht der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum. Gleiches gilt für den oft unüberlegten alltäglichen Umgang mit Gefahrenquellen, bei welchem wir uns oft nicht klarmachen oder verdrängen, was alles passieren könnte, wenn etwas schiefgeht oder sie in falsche Hände geraten.
Auch im Internet kann man schnell in Kontakt mit strafrechtlichen Vorschriften z.B. zum Thema Urheberrechtsverletzungen und Datenmissbrauch kommen.
Ein großes Risiko besteht auch bei Urlaubsreisen, wenn Sie Dinge mit sich führen, die beim Zoll zu deklarieren sind, während Sie den falschen Ausgang wählen. So kann es z.B. genügen, in der Türkei einen Stein vom Strand bei der Zollkontrolle mit sich zuführen.
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