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Vergaberecht

Wenn die öffentliche Hand einkauft, wird es kompliziert. Eine Unzahl von Regeln sind zu beachten, die sich hinter vielerlei Kürzeln wie VOB/A, VOL/A, VOF, VgV, GWB verbergen. Man mag im Geschäftsleben ein mit allen Wassern gewaschener Kaufmann sein, der Umgang mit der öffentlichen Hand bedarf neben der Beachtung bestimmter Hygieneregeln auch des juristischen Sachverstands.
 
Die Komplexität der vergaberechtlichen Vorschriften lässt auch erfahrenen Auftraggebern Fehler unterlaufen, die gerade in europaweiten Ausschreibungen zur Aufhebung der Vergabe zwingen können. Sie sind gut beraten, wenn Sie frühzeitig juristischen Beistand in Anspruch nehmen, der Sie bei Bedarf während des gesamten Verfahrens unterstützend begleitet.
 
Was können wir für Sie leisten?
  • Prüfung Eigenschaft öffentlicher Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber
  • juristische Beratung bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren (Schwellenwerte; europaweite Ausschreibung; Anwendung VOL/A, VOB/A, VOF; Auswahl der Art der Vergabe/ Verfahrensart; Erstellung Vergabeunterlagen; etc.);
  • juristische Begleitung von Ausschreibungsverfahren;
  • Führen von Vergabeverfahren für den Auftraggeber;
  • Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlung;
  • Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer;
  • juristische Begleitung bei der Realisierung des Projektes, Teilnahme an Projektmeetings, Unterstützung bei Verhandlungen betreffend Nachträge, Änderungen o.ä.;
  • Bieterrechtsschutz, Beratung von Bietern im Rahmen von Vergabeverfahren und Rügen von Verfahrensfehlern, Sekundäransprüche (Schadenersatz);
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Gewährung von Fördermitteln sowie allen damit einhergehenden Problemstellungen (Abruf, Rückforderung, Fördermittelbestimmungen, etc.).

  • Tipp: Vergabestellen sollten großen Wert auf das Führen des Vergabevermerkes legen. Jede Entscheidung ist im Vergabevermerk niederzulegen. Ein fehlerhafter Vergabevermerk und/ oder eine lückenhafte Dokumentation können zur Aufhebung der Vergabe und/ oder Rückforderung von Fördermitteln führen.

    Ihre Ansprechpartner für Vergaberecht:

    Constanze Hofmann
    in Schmölln


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