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Verkehrsrecht

„Wenn Du es eilig hast, gehe langsam.“ (Konfuzius)

In Zeiten hochgradiger Mobilisierung ist eine kompetente juristische Beratung und Vertretung im Bereich des Verkehrsrechts unerlässlich.

Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass jeder Einzelne als Nutzer des öffentlichen Straßenverkehrs im Rahmen der Fortbewegung im eigenen Pkw, als Motorradfahrer, Fahrradfahrer, Fußgänger oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig der Gefahr ausgesetzt ist, einen Unfall zu erleiden.

Nicht selten sieht sich der Verkehrsteilnehmer aufgrund der Tatsache, dass Personenschäden zu beklagen sind, auch strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt.

Des Weiteren führen auch leichtere Verkehrsverstöße oft zum Vorwurf des Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG, welches neben einer Geldbuße auch die Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Fahrverbotes vorsieht.

Neben dem Umstand, dass es in diesen Fällen regelmäßig zum Eintrag von Punkten im Verkehrszentralregister kommt, besteht im Wiederholungsfalle die konkrete Gefahr des Entzugs des Führerscheins durch die Behörde (bei entsprechend hoher Anzahl von Eintragungen), was durchaus zu beruflichen Existenzgefährdungen bei den jeweils Betroffenen führen kann.

Aber auch bei der Regulierung von Unfallschäden, selbst wenn die Haftungsquote eindeutig ist und lediglich die Schadenshöhe im Streit steht, bestehen für den Unfallgeschädigten beträchtliche Fallstricke, so dass es nicht selten seitens des regulierenden Versicherers erfolgreich zu unberechtigten Abzügen kommt, die aufgrund von Unwissenheit durch den Unfallgeschädigten hingenommen werden.

Nicht zuletzt stellt der Bereich des Verkehrsvertragsrechts, insbesondere das Recht des Autokaufs (Gewährleistungsrecht, Probleme beim Leasing etc.) auch aufgrund häufiger Änderungen höchstrichterlicher Rechtsprechung selbst für Juristen regelmäßig eine große Herausforderung dar.

Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, sich im Bedarfsfalle an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, zu wenden, der sowohl mit den gesetzlichen Grundlagen ( Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung, Fahrerlaubnisverordnung, Strafgesetzbuch, Ordnungswidrigkeitengesetz etc.) bestens vertraut ist, als auch stets die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung aus diesem Bereich verfolgt.

Die Risiken, ohne kompetente Beratung bzw. Vertretung finanzielle Nachteile im Bereich der Unfallschadenregulierung zu erleiden, zu Unrecht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden, bzw. ungerechtfertigte Maßnahmen der Verwaltungsbehörde im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis zu erleiden, sind erheblich und vermeidbar.

Ihre Ansprechpartner für Verkehrsrecht:

Carsten Löffler
in Altenburg
Nicole Bauer
in Altenburg


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