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BÜRING    •    REGER    •    DIETRICH

Rechtsanwälte  -  Steuerberater  -  Wirtschaftsprüfer

Vertragsrecht

„Ein guter Vertrag kann Konflikte vermeiden und lösen!“
 
Detailliert ausgehandelte und schriftlich niedergelegte Verträge können Streitigkeiten vermieden und einvernehmliche Lösungen finden lassen. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen haben es die Vertragsparteien in der Hand klar und unmissverständliche Regelungen in den Vertrag aufzunehmen und potenzielle Streitpunkte bereits im Vorfeld zu regeln. Gerade bei komplexen Verträgen ist die anwaltliche Beratung im Zeitpunkt der Vertragsgestaltung eine Chance, Streitpotential in der Zukunft zu minimieren.
 
Unser Leistungsspektrum für Sie (nicht abschließend):
  • Jurstische Beratung bei und Führen von Vertragsverhandlungen
  • Prüfen von Verträgen
  • Vertragsgestaltung insbesondere in den Bereichen:
  • Erarbeiten von Musterverträgen
  • Erarbeiten von Allgemeinen Geschäftsbedingungen z.B. für Lieferungen; Reparaturverträgen; Betreiben Online-Shops und Verkäufe bei ebay, amazon, etc.

Tipp: Im Bereich von Verbraucherverträgen stellt das Gesetz detaillierte und umfassende Anforderungen an die Informationspflicht des Verkäufers gegenüber dem Kunden. Hinsichtlich der Widerrufsbelehrung sieht das Gesetz in dem Anlage 1 zu Artikel 246 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung vor. Von den gesetzlichen Vorgaben abweichende Widerrufsbelehrungen sind als Wettbewerbsverstöße abmahnfähig. Die seit dem 04.08.2011 geltende Widerrufsbelehrung ist spätestens seit dem 04.11.2011 anzuwenden.

Ihre Ansprechpartner für Vertragsrecht:

Kerstin Dietrich
in Stuttgart
Constanze Hofmann
in Schmölln
Nicole Bauer
in Altenburg


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