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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsverfahren und der Umgang mit Behörden folgt im Rechtssystem besonderen Regeln.
 
Das Verwaltungshandeln ist in das Korsett der öffentlich-rechtlichen Formen gezwängt. Verwaltungsverfahren und Verwaltungsrecht sind in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen verstreut.
 
Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist Ihr Lotse beim Umgang mit dem öffentlichen Recht. Er verfügt über das Erfahrungswissen für den Umgang mit Behörden.
 
Dies gilt beispielsweise bei Baugenehmigungsverfahren, Bebauungsplänen, Planfeststellungsverfahren im Bereich des öffentlichen Baurechts.
 
Darüber hinaus haben Behörden ab und an die Neigung, Abgabenbescheide z. B. für Abwasser-, Trinkwasser-, Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge, Gebühren-, Steuern- und Verwaltungskosten zu erlassen (Kommunalabgabenrecht). Deren Rechtsmäßigkeit vermag der Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu überprüfen.
 
Er ist es auch, der Stadt- und Gemeindeverwaltungen bei der Abfassung und dem Erlass von Satzungen beraten kann, für den Bürger und Unternehmer deckt er die Schwachstellen einer Satzung und des Gemeinderechts auf (Kommunalrecht).
 
Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist in besonderem Maße berufen, die Rechtsvorschriften und Behördenentscheidungen im Lichte der Verfassung zu lesen und deren Verfassungsmäßigkeit zu bewerten (Verfassungsrecht).
 
Kurz, überall wo staatliches Handeln einer rechtlichen Prüfung bedarf, ist der Fachanwalt für Verwaltungsrecht für Sie der richtige Ansprechpartner.

Ihr Ansprechpartner für Verwaltungsrecht:


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